Arbeitsgericht
Neben der Anrufung der Schlichtungsstelle hat der Mitarbeiter auch die Möglichkeit, bei einer Auseinandersetzung mit dem Dienstgeber seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beim staatlichen Arbeitsgericht geltend zu machen. Das Arbeitsgericht ist zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- aus dem Arbeitsverhältnis;
- über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses;
- aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und dessen Nachwirkungen;
- aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen und
- über Arbeitspapiere.
