Schlichtungsstelle AVO
Schlichtungsstelle für die Erzdiözese Freiburg
Hausanschrift
Geschäftsstelle für die Individualrechtliche Schlichtungsstelle
Herrenstraße 14, 79098 Freiburg
Postanschrift
Geschäftsstelle für die Individualrechtliche Schlichtungsstelle
c/o Erzbischöfliches Offizialat
Postfach
79095 Freiburg
Vorsitzender: Professor Dr. Thomas Lobinger
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Notar Kilian Kleine
Beisitzende Dienstgeberseite
Michael Rudloff, Julian Storrer, Ulrike Weismann
Stellvertretung:
Patrick Bleile
Beisitzende Mitarbeiterseite
Heidrun Back, Michael Krübel, Stephan Schwär
Stellvertretung:
Wolfgang Schodrok
Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Dienstverhältnis oder der Anwendung der AVO ergeben wie beispielsweise Eingruppierungs- oder Vergütungsfragen, haben Dienstgeber und Mitarbeiter die Möglichkeit, die individualrechtliche Schlichtungsstelle anzurufen. Diese hat die Aufgabe auf eine gütliche Beilegung arbeitsvertraglicher Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern und Dienstgebern hinzuwirken.
Die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens führt jedoch nicht zur Unzulässigkeit einer Klage vor den staatlichen Arbeitsgerichten. Nach § 2 Abs. 3 der Schlichtungsordnung schließt die Behandlung eines Falles vor der Schlichtungsstelle die fristgerechte Anrufung des Arbeitsgerichts nicht aus. Mitarbeiter und Dienstgeber haben somit grundsätzlich ein Wahlrecht, ob sie sich zunächst an die Schlichtungsstelle wenden oder sogleich Klage beim Arbeitsgericht erheben wollen (BAG, Urteil vom 21.11.2006 – 9 AZR 176/06). Bei fristgebundenen Angelegenheiten, z.B. Kündigungsschutzklagen, ist die Anrufung des Arbeitsgerichts allerdings dringend geboten. In diesen Fällen wird die Klagefrist durch einen Antrag an die Schlichtungsstelle nicht gehemmt.
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle richtet sich nach der
Arbeitsrechtlichen Schlichtungsordnung für die Erzdiözese Freiburg
