Zustimmung bei Änderung der täglichen Arbeitszeit und Urlaubsregelung

Termin
Di. 12.05.2026, 10:00 - 16:30
Referentin: Dorothea Brust-Etzel 
Für MAVen A und B sowie Dienstgeber
Kosten: 200,00 Euro (Verpflegung und Tagungskosten)
Beschreibung
Arbeitszeit und Urlaub sind immer wieder Themen zwischen MAV und Dienstgeber. Denn die Entscheidung zur Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen bedarf der Zustimmung der MAV (nach § 36, Abs. 1 und 2 MAVO). Das gleiche gilt für die Festlegung von Richtlinien zum Urlaubsplan und zur Urlaubsregelung. Es besteht die Möglichkeit, Dienstvereinbarungen abzuschließen.

Bei dieser Tagesveranstaltung können sich MAV und Dienstgeber intensiv mit dem Thema beschäftigen. Sie können zudem Antworten z. B. auf folgende Fragen erhalten: 

  • Was heißt: Änderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit?
  • Was bedeutet dies für die Einführung/Veränderung von Schichtdiensten?
  • Sind Dienstplanänderungen zustimmungspflichtig?
  • Fallen Überstunden und Mehrarbeit auch unter das  Zustimmungsrecht?
  • Wie weit reicht das Direktionsrecht des Dienstgebers, und wann ist die MAV zu beteiligen?
  • Wie geht man mit Pausen um?
  • Können Betriebsferien eingeführt werden?
  • Welche Gesetze sind zu beachten?
Veranstaltungsort
Caritas Tagungszentrum
Wintererstraße 17-19
79104 Freiburg
Veranstalter
Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA
Carl-Kistner-Straße 51
79115 Freiburg
Telefon: 0761 / 45 75 42 0