Aktuelles der DiAG A

  

Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2026

03.06.2026
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. In diesem Jahr finden die regulären Wahlen zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt. Die Integrationsämter stellen dafür alle wichtigen Informationen und Wahlunterlagen bereit: Wahlwegweiser zur SBV-Wahl
Die diesjährigen SBV-Wahlen nehmen wir zum Anlass, im nächsten Online-Seminar „Update Arbeitsrecht“ am 17. Juli einen kurzen Überblick über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und die Wahlen zu geben. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der Rolle der MAV und die Zusammenarbeit mit der SBV:
 

Änderung der Freiburger-MAVO

08.05.2026
MAV-Sitzungen können in Ausnahmefällen weiterhin digital durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Ausnahmefall vorliegt, trifft die bzw. der MAV-Vorsitzende. Die bisher befristete Regelung wurde entsprechend angepasst. Darüber hinaus wurden Änderungen der DiAG-VO beschlossen.

Ostergrüße

31.03.2026
Liebe Mitarbeitervertreterinnen, liebe Mitarbeitervertreter,
 
die Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA wünscht Ihnen allen fröhliche und gesegnete Ostern!
 
 
 
Heidrun Back                  Andrea Grass                Stephan Schwär
Sprechergruppe A          Sprechergruppe B          KODA-MAS
 
Die Geschäftsstelle bleibt ab Gründonnerstag (02.04.26) 12 Uhr bis einschließlich Ostermontag (06.04.26) geschlossen.
Ab dem 7. April sind wir gerne wieder für Sie da.

KODA FOKUS

30.03.2026
Neues zur Altersteilzeit
Wesentliche Änderungen im Antragsverfahren

KODA FOKUS

27.03.2026
Beschlüsse der Plenarsitzung vom 25./26. März 2026
 

Newsletter

16.03.2026
Reisen der MAV
In Zusammenhang mit MAV-Tätigkeiten oder der Teilnahme an MAV-Schulungen können für die Mitglieder der MAV Reisen erforderlich sein und Kosten entstehen. Unsere neue Arbeitshilfe erläutert Ihnen inwiefern die Reisezeit vergütungspflichtige Arbeitszeit ist und wer in welchem Umfang die Reisekosten zu tragen hat. Bitte beachten: Die MAVO der Erzdiözese Freiburg weicht von der Rahmen-MAVO dahingehend ab, dass für MAV-Schulungen bei Reisen die gleichen Regelungen gelten wie für MAV-Tätigkeit. In anderen Diözesen werden die Reisezeiten bei Schulungen in der Regel nur vergütet, wenn sie innerhalb der Normalarbeitszeit liegen.

Mit der Aktivrente steuerfrei hinzuverdienen

06.03.2026
Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Möglich macht das die Aktivrente, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Was ist die Aktivrente? Wer kann sie nutzen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick – Bundesregierung, Mitteilung vom 02.03.2026

Aktuelles aus der Rechtsprechung

30.01.2026
Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 MAVO beruft die oder der Vorsitzende oder bei Verhinderung deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter die Mitarbeitervertretung unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein und leitet sie. Die Ladung der Mitglieder unter Beifügung der Tagesordnung ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis für Beschlüsse der Mitarbeitervertretung. Eine mangels Mitteilung der Tagesordnung fehlerhafte Ladung kann ausnahmsweise geheilt werden, wenn die Mitarbeitervertretung beschlussfähig ist und die (auch virtuell) Anwesenden einstimmig beschließen, über einen Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen.
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