Aktuelles der DiAG A

  

KODA FOKUS

23.01.2026
Achtung Jobrad!
Befristete Regelung zur Versicherung am 31.12.2025 ausgelaufen

Das ändert sich im neuen Jahr

09.01.2026
Übersicht über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten

Weihnachtsgrüße

19.12.2025
 
Liebe Mitarbeitervertreterinnen, liebe Mitarbeitervertreter,
 
die Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA wünscht Ihnen allen fröhliche und gesegnete Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins Jahr 2026.
 
 
 
Heidrun Back                  Andrea Grass                Stephan Schwär
Sprechergruppe A          Sprechergruppe B          KODA-MAS
 
Die Geschäftsstelle bleibt von Montag, 22. Dezember 2025 bis einschließlich Freitag, 9. Januar 2026 geschlossen.
 

Betriebliche Weihnachtsfeier: So sind Beschäftigte unfallversichert

05.12.2025
Damit alle Teilnehmenden der Feier unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die gesetzliche Unfallversicherung sagt, welche das sind und hat dazu ein Erklärvideo erstellt.

Aktuelles aus der Rechtsprechung

06.11.2025
Bundesverfassungsgericht stärkt kirchliche Arbeitgeber
Nicht jeder, der für die Kirche arbeitet, muss auch Mitglied sein. Für bestimmte Stellen kann es dennoch Voraussetzung sein. Den Rahmen, welche dazu zählen, hat das Bundesverfassungsgericht nun weit gesteckt.
Pressemitteilung Nr. 96/2025 des Bundesverfassungsgerichts
Pressemeldung Nr. 170/2025 der Deutschen Bischofskonferenz

KODA FOKUS

28.10.2025
Umfangreiche Änderungen im Blick auf K2023
KODA stellt Rechtssicherheit in AVO und Anlagen her

Infotage 14. und 15. Oktober 2025

20.10.2025

Aktuelles aus der Rechtsprechung

19.09.2025
Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder. Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.

Newsletter

12.09.2025
Nach § 17 MAVO hat der Dienstgeber die Kosten zu tragen, die für die Wahrnehmung der MAV-Aufgaben erforderlich sind, einschließlich der Reisekosten. Unsere Arbeitshilfe erläutert Ihnen in kompakter Form Sinn und Zweck der Regelung.

Aktuelles aus der Rechtsprechung

25.07.2025
Ausschluss eines Betriebsrats wegen Datenschutzverstoß
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